Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung ist ein sehr gescheites Konzept. Diese umfasst alle Leistungen für Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die dem Arbeitsnehmer von dem Arbeitsgeber im Rahmen seiner Arbeitsverhältnisse zugesagt wird. Die Leistungen, die ihm zugesagt werden, sind grundsätzlich als lebenslange Rente zu zahlen.

Man kann die Altervorsorge in fünf verschiedenen Varianten durchführen. Diese sind wie folgt: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Die ersten drei sind als versicherungsformig zu bezeichnen, die letzten stellen eine unmittelbare betriebliche Altersvorsorgung direkt über den Arbeitgeber dar. Wenn es darum geht, eine dieser fünf Wege auszuwählen, sollten beide Vertragspartner die steuerlichen Rahmenbedingungen in Rücksicht nehmen.

Die betriebliche Altervorsorge bietet Arbeitsnehmern zahlreiche Vorteile. Obwohl sich der Gehalt verringert, werden Sozialabgaben und Steuern geringer. Man kann aber die betriebliche Altersvorsorge auch mit einem Einmalbetrag entrichten. Dieses Geld kann zum Beispiel das Weihnachts- oder Urlaubsgeld sein.

Auch der Arbeitsgeber hat entscheidende Wettbewerbsvorteile: die Mitarbeiter fühlen sich viel loyaler dem Unternehmen gegenüber. Man hat auch die Kraft, mehr qualifizierte Mitarbeiter anzulocken, da die Altersvorsorge für jeden sehr attraktiv ist. Auch die Abgaben der Mitarbeiter verringern sich für den Arbeitsnehmer. Außerdem sei erwähnt, dass die betriebliche Altersvorsorge teilweise für staatliche Zulagen und steuerliche Vergünstigungen sorgt und Hartz-IV-sicher ist.

Obwohl aber die Vorteile im Vergleich zu den Nachteilen erheblich mehr sind und sich Kunden sicher fühlen, muss man aber die Schattenseiten nicht unerwähnt halten: wenn man zum Beispiel Verträge für die betriebliche Altervorsorge abschließt, welche eine Regelung zur Unfallbarkeit beinhaltet, kann man nicht so leicht den Arbeitsgeber wechseln, ohne zu befürchten, dass diese Unfallbarkeit nicht entfällt. Bei älteren Verträgen galt, dass die Unverfallbarkeit mit dem 30ten Lebensjahr erreicht wird. Neuere Regelungen aber besagen, dass diese Unverfallbarkeit mit dem Lebensjahr von 25 erreicht wird.

Ein anderer Nachteil besteht darin, dass man die Verträge von der betrieblichen Altersvorsorge dann, wenn man sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, nicht beleihen oder verpfänden kann. Sämtliche Kapitalerträge werden bei der Auszahlung der Summe voll besteuert, nicht nur bei der betrieblichen Altersvorsorge, sondern bei allen Kapitalanlagen.

Wenn man aber alle Vorteile und Nachteile abwägt, kann man sehen, dass die betriebliche Altersvorsorge sehr hilfreich ist. Man kann sich glücklich schätzen, wenn einem von dem Arbeitsgeber eine solche Versicherung angeboten wird.